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Mit Dekret des Ministeruims für Transportwesen Nr. 42 vom 01.02.08 wurde die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern italienweit festgelegt. Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Filter wurden verschärft, so dass derzeit keine entsprechenden DPF auf dem Markt verfügbar sind.
Bezüglich Steuererleichterungen gelten ab 18. Juni 2008 die Bestimmungen gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 1589 vom 13.05.08.
Mehr darüber unter
www.provinz.bz.it/guteluft/soluzioni/filtro.asp
www.provinz.bz.it/finanzen-haushalt/abgaben/fahrzeuge-mit-staubpartikelfilter.asp